Mehrweg-Lösungen

Mehrwegpflicht ab 01. Januar 2023

Es ist beschlossene Sache: Die gesetzliche Mehrwegpflicht kommt im Januar 2023. Doch wer ist davon betroffen und was ändert sich?

Bistros, Cafés, Restaurants und Caterer, die Take-Away-Essen anbieten, sind ab dem 01. Januar 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden und einer Grundfläche ab 80 Quadratmetern müssen ihren Kund*innen wiederverwendbare Behälter anbieten. Bei Kettenbetrieben ist die Gesamtzahl der Mitarbeitenden entscheidend. Das neue Gesetz soll für weniger Müll im öffentliche Raum sorgen.

 

  • Eine Verpackung gilt als Mehrwegverpackung, wenn diese gespült und wiederverwendet werden kann.
  • Jedes Jahr fallen knapp 350.000 Tonnen Abfall für Einweggeschirr und Verpackungen im To-Go-Bereich an. Systemgastronomien und Imbisse bringen jeweils ein Drittel in den Verkehr.
  • Bei Nicht-Einhalten drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro und ggf. auch Schadensersatzforderungen.
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