Mehrweg-Lösungen
Bistros, Cafés, Restaurants und Caterer, die Take-Away-Essen anbieten, sind ab dem 01. Januar 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitenden und einer Grundfläche ab 80 Quadratmetern müssen ihren Kund*innen wiederverwendbare Behälter anbieten. Bei Kettenbetrieben ist die Gesamtzahl der Mitarbeitenden entscheidend. Das neue Gesetz soll für weniger Müll im öffentliche Raum sorgen.